Wir beraten Dich in unserer Zentrale
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zum Einzug der KFZ - Steuer.
Das Formular liegt in unserer Zentrale für Dich bereit, oder drucke es aus:
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Bringe die eVB einer Versicherungsgesellschaft mit.
Diese eVB liegt auf Wunsch in unserer Zentrale für Dich bereit. Schau hier:
https://elke-fuekking.ergo.de/de/Produkte/KFZ-Versicherung
Es bleibt Deine Entscheidung !
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buchst Du über diesen Link:
https://i-kfz.regioit.de/i4/ikfz4/?LICENSEIDENTIFIER=oberbergischer_kreis
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(ohne Gewähr)
Abmeldung
Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein)
Bei endgültiger Abmeldung mit Verwertungsnachweis zusätzlich:
Sie können das Kennzeichen auf den Namen des bisherigen Halters oder auf das Fahrzeug reservieren, wenn es bisher im Oberbergischen Kreis mit GM-Kennzeichen angemeldet war. Bitte teilen Sie uns dies ausdrücklich mit.
Zulassung / Umschreibung gebrauchtes Kfz mit deutschen Kfz-Papieren
Zulassung Gebrauchtfahrzeug aus dem EU-Ausland
Neuzulassung fabrikneues Import-Kfz (Ausland)
Wiederzulassung (gleicher Halter innerhalb OBK)
Verlust/Diebstahl Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)
Sie haben Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) verloren, oder sie wurde gestohlen. Sie beantragen eine Ersatzbescheinigung.
Bitte bringen Sie mit:
Neuzulassung fabrikneues Import-Kfz (Ausland)
Änderung der Anschrift
Ihre Adresse muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I / Kfz-Schein) geändert werden.
Namensänderung, z.B. Heirat
Sie haben Ihren Namen geändert, z.B. nach einer Heirat.
Eintragung technische Änderung
Sie haben an Ihrem Fahrzeug eine technische Änderung vornehmen lassen. Diese Änderung muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I und / oder der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen werden.
Neuzulassung (fabrikneues Kfz mit deutschen Papieren)
Kurzzeitkennzeichen
Sie möchten ein Fahrzeug innerhalb Deutschlands oder der EU überführenoder bei Probefahrten testen oder beim TÜV vorstellen. Das Fahrzeug muss abgemeldet sein. Ein Kurzzeitkennzeichen ist höchstens fünf Tage gültig.
Verlust/Diebstahl Kennzeichen
Sie haben ein oder zwei Kennzeichenschilder verloren, oder es / sie wurden Ihnen gestohlen. Sie müssen Ihr Fahrzeug umkennzeichnen lassen.
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